Version 01 (zuletzt aktualisiert 08.02.2023)
1.1. „Betreiber“ der Website ist das Unternehmen oder die Person, für die oder in deren Auftrag eine Website erstellt, gewartet oder gehostet wird. „Agentur“ ist der Dienstleister, der gewerblich für andere Websites erstellt oder Hosting anbietet. Betreiber und Agenturen werden in Folge auch gemeinsam als „Auftraggeber“ bezeichnet.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Highway und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge Im Rahmen der Nutzung der Produkte und Leistungen von Highway (zusammen „Leistungen“). Die AGB gelten unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses (z.B. auch für Bestellungen über die Website(s) von Highway, per E-Mail, bei telefonischen Vereinbarungen, etc.). Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen Highway und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurden. Der Auftraggeber stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von den AGB von Highway auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Auftraggebers unwidersprochen bleiben.
1.3. Vertragspartner des Auftraggebers ist
Highway Internet Dienstleistungen DI. Rudolf LABER KG (kurz „Highway“ oder „wir“)
Herbststraße 53/20
1160 Wien, Österreich
UID: ATU 40853304
E-Mail: office@highway.co.at
1.4. Personenbezeichnungen umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
1.5. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung oder Bezahlung seiner Rechnung, Unternehmer im Sinne des § 1 UGB zu sein. Sollte sich Gegenteiliges herausstellen, ist Highway jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
1.6. Änderungsvorbehalt AGB: Highway ist berechtigt, die AGB zu aktualisieren, anzupassen und zu erweitern („Änderung“). Dies gilt insbesondere bei Änderungen oder Erweiterungen der angebotenen Leistungen und Abrechnungsmodalitäten. Erfolgen Änderungen zum Nachteil des Auftraggebers, informiert Highway den Auftraggeber auf dessen zuletzt bekannt gegebener E-Mail-Adresse zumindest zwei Wochen vor Inkrafttreten dieser Änderungen und ermöglicht den Auftraggeber, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Dieses Recht zur vorzeitigen Kündigung besteht nicht, wenn die Preise lediglich aufgrund einer Wertindexierung angepasst werden.
1.7. Rechtsnachfolge: Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen auf etwaige Rechtsnachfolger von Highway über, sofern Highway oder der Rechtsnachfolger nichts anderes erklärt. Dies gilt insbesondere im Falle der Veräußerung von Highway.
1.8. Erfüllungsort: Als Erfüllungsort gilt der Firmensitz von Highway.
2.1. Der Betreiber erhält das Recht zur Nutzung unserer Server im Rahmen des Website-Hostings, die Lizenz zur uneingeschränkten Nutzung des CMS 3.0, sowie den Zugang zu allen entgeltlichen und unentgeltlichen Zusatzdienstleistungen.
2.2. Projekte mit einem für den Auftraggeber erwartbar hohen Besucheraufkommen, überdurchschnittlichem Speicherbedarf oder Transfervolumen (10GB pro Monat oder mehr) müssen mit Highway vorab abgestimmt werden, um rechtzeitig auf den Mehrbedarf vorbereitet zu sein und eine Überlastung der Kapazitäten zu verhindern. Highway behält sich vor, in derartigen Fällen erhöhte Kosten und Supporttickets geltend zu machen oder bei Gefahr in Verzug die Website vorübergehend offline zu stellen.
2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere zu nachfolgenden Punkten und hält Highway diesbezüglich schad- und klaglos:
2.4. Highway behält sich im Falle des Verstoßes oder versuchten Verstoßes gegen eine der unter Punkt 2.3 genannten Verpflichtungen den sofortigen Ausschluss von jeglichen Leistungen von Highway sowie die Löschung der Website des Auftraggebers und seiner Kundenwebsites vor.
2.5. Agenturen können im Rahmen der von Ihnen gebuchten und bezahlten Pakete Websites für deren Kunden einrichten und diese mit einem zentralen Passwort warten. Mehrere Mitarbeiter der Agentur können mit Wartungsrechten ausgestattet und gemeinsam verwaltet werden.
2.6. Möchte die Agentur die Tragung etwaiger regelmäßiger Kosten (z.B. monatliche Serverkosten, Domains, etc.) an den Kunden der Agentur delegieren, hat der Kunde als Betreiber der Website einen gesonderten Vertrag mit Highway abzuschließen. Highway behält sich das Recht vor, der Delegierung zu widersprechen. Die Agentur hat Highway vorab zu informieren, sollten Zweifel daran bestehen, dass der Betreiber als Unternehmer iSd § 1 UGB gilt.
2.7. Wird die Bezahlung nicht delegiert (Punkt 2.6), ist die Agentur berechtigt, einzelne oder alle Leistungen von Highway mit oder ohne Aufschlag sowie mit oder ohne eigene Wartungsleistungen an die Kunden der Agentur weiter zu verrechnen. Die Agentur haftet diesfalls für die Zahlungen und Einhaltung der Betreiberpflichten.
2.8. Highway bietet seinen Kunden diverse Vorlagen, Programme und Dienstleistungen in der CMS-Galerie zum Download an. Eigene Dienstleistungen der Agentur können in der CMS-Galerie anderen Nutzern von CMS 3.0 angeboten werden, vorausgesetzt, es können ausreichende Kenntnisse des Systems durch die Agentur nachgewiesen werden, um die Leistungen ordnungsgemäß und mit dem Qualitätsanspruch von Highway zu erfüllen. Die Entscheidung darüber, ob eine Dienstleistung in der CMS-Galerie angezeigt wird, liegt im alleinigen Ermessen von Highway, ohne dass Highway eine Prüfpflicht obliege. Highway übernimmt keine Haftung für Inhalte und Dienstleistungen, die von Agenturen in der CMS-Galerie angeboten werden. Die Agentur hält Highway diesbezüglich schad- und klaglos.
2.9. Der Auftraggeber bleibt alleiniger Nutzungsberechtigter an etwaigen Designs oder sonst urheberrechtlich geschützten Gestaltungen und Inhalten. Highway beansprucht keinerlei Rechte an den Inhalten oder eigens kreierten Designs der Website des Auftraggebers.
2.10. Der Auftraggeber ist alleine verantwortlich für die Reservierung, Buchung und Verlängerung seiner Domain, sofern nicht schriftlich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde.
2.11. Der Auftraggeber hat seine Kontaktdaten und sonstigen an Highway weitergegebenen Daten (Kontakt, Zahlungsdaten, etc.) aktuell zu halten und Highway umgehend über Änderungen zu informieren. An die zuletzt bekannt gegebene Kontaktadresse (E-Mail) geschickte Nachrichten gelten immer als zugegangen.
2.12. Die Agentur hat sich dafür einzusetzen, dass Projekte mit deren Kunden über CMS 3.0 umgesetzt werden. Sollte dies aus technischen Gründen oder aufgrund des expliziten Wunsches des Kunden nicht möglich sein und die Umsetzung über ein Konkurrenzprodukt bzw. einen Konkurrenzanbieter stattfinden, hat Highway pro Kunden, auf den dies zutrifft, Anspruch auf eine pauschale Vermittlungsprovision von zwei Server-Jahresmieten.
3.1. Highway stellt die für den Betrieb der Websites seiner Kunden benötigte Infrastruktur zur Verfügung und unternimmt die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs.
3.2. Highway führt tägliche Datensicherungen für alle Websites seiner Kunden duch. Die Aufbewahrungszeit beträgt 7 Tage. Daten-Wiederherstellungen, welche auf ein Fehlverhalten des Auftraggebers zurückzuführen sind, können von Highway unter Verwendung eines Supporttickets verlangt werden.
3.3. Highway ist berechtigt, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen mit allen Rechten und Pflichten an Dritte zu übertragen.
3.4. Highway verwendet für die Bereitstellung seiner Dienste auch externe Anbieter, deren jeweilige AGB ebenfalls Geltung haben, so z.B.
· Amazon AWS – Amazon Web Services, Inc. ( Link zum PDF )
· Google Ireland Limited (https://policies.google.com/terms)
3.5. Sollte der Auftraggeber Inhalte von seiner Website löschen und diesbezüglich ausdrücklich an Highway herantreten, wird Highway einen angemessenen Aufwand betreiben, den Inhalt möglichst rasch der öffentlichen Wahrnehmung zu entziehen. Der Auftraggeber anerkennt jedoch, dass die Löschung aus sämtlich öffentlich einsehbaren Quellen aus technischen Gründen (z.B. Cache, Verweise auf Suchmaschinen) teilweise mehr Zeit in Anspruch nimmt. Der Aufwand von Highway ist über entsprechende Supporttickets abzugelten.
3.6. Für bestimmte Leistungen bedient sich Highway der Leistungen Dritter. Je nach Art der Dienstleistung erfolgt die Verrechnung entweder über Highway oder in direkter Verrechnung mit dem Drittanbieter. Für solche Produkte gelten zusätzlich die Geschäftsbedingungen des Drittanbieters.
4.1. Die Bezahlung periodischer Rechnungen erfolgt durch Einzug über die Kreditkarte des Auftraggebers. Highway behält sich vor, die Zahlung auch per SEPA-Lastschrift zu verlangen, einzelne Kreditkarten abzulehnen oder eine elektronische Rechnung zu verschicken.
4.2. Sämtliche Preise sind wertgesichert unter Maßgabe der prozentuellen Entwicklung des österreichischen VPI 2020 oder eines an seine Stelle tretenden Indices. Erste Ausgangsbasis ist die für Jänner 2023 veröffentlichte Indexzahl, danach bildet die Ausgangsbasis für die Neuberechnung jeweils die für den Monat der letzten Anpassung veröffentlichte Indexzahl, sofern diese gleich oder größer als jene lt. Jänner 2023 ist. Eine Anpassung nach unten im Falle einer Verringerung des Index findet nicht statt. Highway ist jederzeit berechtigt, die Indexerhöhung einzufordern, auch für die Vergangenheit. Der Auftraggeber kann aus einer entsprechenden Preiserhöhung kein Recht auf Kündigung ableiten.
4.3. Sofern nicht anders angegeben sind sämtliche Preise netto, also zzgl. gültiger USt zu verstehen. Im Verzugsfall sind Verzugszinsen iHv 12% pa vom Auftraggeber zu leisten.
4.4. Servermieten werden – nach Wahl des Auftraggebers – monatlich oder jährlich verrechnet. Bezahlte Servermieten werden auch im Falle einer vorzeitigen Kündigung nicht zurückerstattet, ausgenommen es handelt sich um eine berechtigte außerordentliche Kündigung.
5.1. Servermiete: Die Servermiete deckt die laufenden Kosten für den Betrieb der Website ab. In der Servermiete sind folgende Leistungen inkludiert:
5.2. *fair use bedeutet, dass der Verbrauch von Speicherplatz und Datentransfer bei einer üblichen Nutzung nicht verrechnet wird. Zum Schutz vor Überlastung gemeinsam genutzter Ressourcen gilt jedoch folgende Einschränkung: Überschreitet die Summe aus Datentransfer und verwendetem Speicherplatz das Fair Use-Kontingent von 100GB pro Monat (z.B. möglich bei umfangreichen Video-Datenbanken), kann Highway für die überschrittene Menge EUR 1,-- zzgl. USt je begonnenem GB nachverrechnet werden. Vor einer tatsächlichen Verrechnung der Überschreitung wird Highway den Auftraggeber auf den Umstand des überschrittenen Fair Use-Kontingents bzw. der drohenden Überschreitung des Fair Use-Kontingents schriftlich aufmerksam machen.
5.3. Supporttickets gelten als Wertgutschein und umfassen – sofern nicht anders angegeben – technischen Support durch Highway im Ausmaß bis zu 30 Minuten pro Ticket. Pro angefangener halber Stunde ist ein Supportticket zu verwenden. Bei Preiserhöhungen kommt es zu einer Reduzierung der Ticketanzahl bei vorgekauften Supporttickets, wobei im Falle von Dezimalstellen zum Zeitpunkt des Einlösens zum Vorteil des Auftraggebers aufgerundet wird (z.B. 9,2 Tickets = 10 Tickets zum Zeitpunkt der Einlösung). Den aktuellen Preis der Supporttickets kann der Auftraggeber jederzeit der aktuellen Preisliste entnehmen.
5.4. Sofern Leistungen nicht ausdrücklich im Rahmen eines Pakets (z.B. Servermiete, Agenturpauschale) inkludiert sind oder von Highway schriftlich kostenfrei zugesagt wurden, sind diese mit Supporttickets oder zum aktuellen Stundensatz nach Aufwand durch den Auftraggeber zu bezahlen. Sollte der Aufwand zwei Supporttickets oder eine Stunde Arbeit voraussichtlich überschreiten, wird Highway den Auftraggeber vorab informieren.
5.5. Agenturpauschale: Die in der Agenturpauschale enthaltene Projektbegleitung beinhaltet Anfragen zur Funktionsweise des Systems, Fragen zu Komponenten und Konfigurationen und allgemeine Fragen zu Javascript und Css. Diese Projektbegleitung wird auf einer Fair-Use Basis zur Verfügung gestellt: Für Anfragen, die sich nicht innerhalb von 10 Minuten beantworten lassen oder die in Summe mehr als 4 Stunden pro Monat in Anspruch nehmen, kann nach vorheriger Ankündigung die Verwendung eines zahlungspflichtigen Supporttickets erforderlich werden.
5.6. Pauschale für Designumsetzung: Pauschalangebote von Highway hinsichtlich der Umsetzung eines Designrahmens (das ist der auf allen Seiten gleichbleibende Teil eines Webdesigns) sind an folgende Voraussetzungen gebunden:
Das vom Auftraggeber gewünschte Design wird Highway in Form einer Bild- oder Pdf-Datei in einem der Formate pdf, gif, png, jpg oder tif zur Verfügung gestellt und wird von Highway unter Berücksichtigung der üblichen technischen Standards, wie Responsiveness, also Anpassung an verschieden große Endgeräte (Handy, Tablett, Desktop), so detailgetreu, als mit vertretbarem technischen Aufwand möglich, umgesetzt. Technisch bedingte, kleine Abweichungen behält sich Highway ausdrücklich vor und stellen keinen Mangel dar.
Wünscht der Auftraggeber Zusatzbedingungen, übermittelt mehrere Designvarianten oder ändert das gewünschte Design im Rahmen der Umsetzung, sind die dadurch verursachten (Mehr-)Leistungen von Highway nicht mehr von der Pauschale abgedeckt und werden auf Basis der aktuellen Preisliste nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Sofern dies vorhersehbar ist, wird Highway den Auftraggeber vorab darüber informieren.
5.7. Die barrierefreie Ausgestaltung einer Website im Sinne des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) ist mit erhöhtem Aufwand verbunden und nicht automatisch in einem etwaigen Angebot enthalten. Die barrierefreie Ausgestaltung kann auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich angeboten werden.
5.8. Kreativleistungen: Für Kreativleistungen, die pauschal angeboten werden, z.B. individuelles Design, ist ein Durchgang für Änderungen und Anpassungen im Ausmaß bis zu einer Arbeitsstunde in der angebotenen Pauschale inkludiert. Bei kompletter Ablehnung der Kreativleistung durch den Auftraggeber ist bis zu drei Mal eine Neugestaltung zu 50% des Ursprungspreises möglich. Jegliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den abgelehnten Kreativleistungen verbleiben ausschließlich bei Highway.
6.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beginnt der Vertrag mit der Annahme des Angebots oder sonst der Einrichtung der Website mit Hilfe des CMS 3.0 Wizard und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer 2-tägigen Kündigungsfrist kündigen. Highway kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten ordentlich kündigen. Macht Highway von seinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, sind vorab vom Kunden bezahlte Beträge aliquot zurück zu erstatten.
6.2. Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigen Grund zu kündigen (außerordentliche Kündigung). Ein solcher Grund liegt z.B. vor, wenn gegen Punkt 2.3 verstoßen wird oder offene Rechnungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest 7 Tagen nicht bezahlt werden.
6.3. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens Highway aufgrund Nichtzahlung des Auftraggebers, hat Highway das Recht, mit dem Websitebetreiber in Kontakt zu treten.
7.1. Kündigt der Auftraggeber die Vertragsbeziehung, bleibt die Website noch bis zum Ablaufen der bereits bezahlten Verrechnungsperiode bestehen. Auf expliziten Wunsch des Kunden kann die Website auch zuvor offline genommen oder sämtliche Inhalte und Designs gelöscht werden. Wird die Website offline genommen, aber keine Löschung verlangt, hat der Auftraggeber noch bis zum Ende der bezahlten Periode Zugriff darauf. Der Auftraggeber kann aus der Löschung keine Ansprüche auf Schadenersatz oder sonstige Ansprüche ableiten.
7.2. Highway übermittelt dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Vertragsende eine Endabrechnung. Die dort offenen Beträge sind binnen 14 Tagen fällig. Vom Auftraggeber gekaufte Supporttickets bleiben bestehen. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiter zu veräußern.
8.1. Der Auftraggeber stimmt der unentgeltlichen Nennung seines Namens bzw. seiner Firmenbezeichnung, Screenshots seiner Website oder Zitaten seiner Kundenwebsites als Referenz auf der Website oder bei einer sonstigen außenwirksamen Kommunikation von Highway zu. Davon umfasst ist auch die unentgeltliche Verwendung des entsprechenden Firmenlogos.
8.2. Der Auftraggeber kann dieser Verwendung für die Zukunft jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen. Es besteht kein Anspruch auf Vernichtung bereits produzierten und/oder in Umlauf gebrachten Werbematerials.
9.1. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Highway mit Gegenforderungen – welcher Art auch immer – ist ausgeschlossen.
9.2. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
10.1. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. E-Mails an die vom jeweiligen Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse erfüllen das Schriftformerfordernis.
10.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. Die Weitergabe nicht öffentlich bekannter Daten (z.B. interne Preiskonditionen, technische Unterlagen, grafische Darstellungen, etc.) berechtigt Highway zur Geltendmachung einer Pönale von € 1.000,-- pro Verstoß. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.
11.1. Soweit nicht produktbedingt eine Gewährleistung ausgeschlossen werden kann, gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung, wobei die Frist zur Geltendmachung etwaiger Mängel gegenüber Highway auf sechs Monate verkürzt wird. Der Auftraggeber hat zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war (Ausschluss von § 924 ABGB). Unabhängig davon gilt die unternehmerische Pflicht zur Mängelrüge.
11.2. Angaben zu den Leistungen, grafische Darstellungen, Abbildungen, technischen Daten, die auf der Website von Highway enthalten sind, haben rein informativen Charakter. Highway leistet keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit solcher Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind alleine die im Service- und Wartungsvertrag enthaltenen Angaben relevant.
11.3. Reklamationen auf Grund gesetzlicher Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Beschwerden müssen schriftlich geltend gemacht werden.
11.4. Highway haftet für Personenschäden, welche durch das zumindest leicht fahrlässige und rechtswidrige Verhalten von Highway verursacht wurden. Darüber hinaus haftet Highway nur, sofern vom Auftraggeber ein zumindest grob fahrlässiges Verhalten von Highway nachgewiesen wird.
11.5. Insbesondere haftet Highway nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, verlorene Daten oder Website-Inhalte, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter. Dies gilt insbesondere auch im Fall von technischen Störungen, die zu Datenverlusten führen.
11.6. Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung von Highway vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 10.5 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
11.7. Sofern – für welchen Fall auch immer – eine Pönale zulasten von Highway vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht und die Geltendmachung eines über die Pönale hinausgehenden Schadenersatzes wird einvernehmlich ausgeschlossen.
11.8. Eine etwaige Haftung von Highway verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis des Auftraggebers von Schaden und Schädiger, jedenfalls in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung bzw. Lieferung.
12.1. Der Auftraggeber wird keine Mitarbeiter, (Geschäfts-)Partner oder Kunden von Highway für sich oder sonst mittelbar oder unmittelbar abwerben, anstellen, sonst wie beschäftigen, mit ihnen in direkte Geschäftsverbindung treten, sich an diesen beteiligen oder sonst derartiges versuchen, es sei denn, der Mitarbeiter ist bereits seit sechs Monaten aus den Diensten von Highway ausgeschieden bzw. der (Geschäfts-)Partner oder Kunde hatte innerhalb der letzten drei Jahre keine Geschäftsbeziehung mit Highway (Abwerbeverbot). Eine etwaige Dienstfreistellung eines Mitarbeiters wird in diese Zeitspanne nicht eingerechnet. Dieses Abwerbeverbot gilt bis zu zwei Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen Auftraggeber und Highway.
13.1. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist deutsch.
13.2. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für 1010 Wien örtlich zuständig. Highway behält sich jedoch das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
13.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck möglichst nahekommt.